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   LSG Bayern, 23.06.2015 - L 11 AS 303/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,16937
LSG Bayern, 23.06.2015 - L 11 AS 303/15 B ER (https://dejure.org/2015,16937)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.06.2015 - L 11 AS 303/15 B ER (https://dejure.org/2015,16937)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - L 11 AS 303/15 B ER (https://dejure.org/2015,16937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor Bekanntgabe des Gerichtsbeschlusses zurückgenommen, ist der Beschluss wirkungslos. Eine Beschwerde dagegen ist unzulässig.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung; Anfechtung bzw. Widerruf einer Antragsrücknahme; Verwerfung einer Beschwerde; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen durch Antragsrücknahme wirkungslosen Beschluss

  • rewis.io

    Wegen einstweiliger Anordnung, Wirkungslosigkeit eines Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen durch Antragsrücknahme wirkungslosen Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15

    Nichtzulassungsbeschwerde, Versorgung, Beschwerde, Berufung, Krankenkasse,

    Der Umstand, dass das SG fälschlicherweise von einem Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG betreffend die Geltendmachung des Erstattungsbetrags ausgegangen ist (vgl. dazu näher unten Ziff. 3.1.2.) und daher der angegriffene Beschluss vom 24.09.2015 wegen eines fehlenden Antrags nichtig ist (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 23.06.2015, Az.: L 11 AS 303/15 B ER; Beschluss des Senats vom 13.01.2016, Az.: L 15 VK 15/15 B ER; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 125, Rdnrn. 5 b und 5 c), ist dabei für die Entscheidung des Senats ohne Bedeutung.
  • LSG Bayern, 27.01.2016 - L 15 VK 14/15

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen nichtigen Beschluss

    Der Umstand, dass das SG fälschlicherweise von einem Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG betreffend die Geltendmachung des Erstattungsbetrags ausgegangen ist (vgl. dazu näher unten Ziff. 3.1.2.) und daher der angegriffene Beschluss vom 24.09.2015 wegen eines fehlenden Antrags nichtig ist (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 23.06.2015, Az.: L 11 AS 303/15 B ER; Beschluss des Senats vom 13.01.2016, Az.: L 15 VK 15/15 B ER; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 125, Rdnrn. 5 b und 5 c), ist dabei für die Entscheidung des Senats ohne Bedeutung.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2017 - L 9 R 1192/17
    Mangels entsprechenden Antrags auf Wirkungslosigkeitserklärung des Beschlusses vom 20.02.2017 durch einen der Beteiligten ist diese vom Senat auch nicht klarstellend zu treffen (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2011, L 34 AS 1892/11 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.06.2015, L 11 AS 303/15 B ER; Juris).
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